Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen* (gültig ab 01.02.2023)

Grundgebühr: Für die Inanspruchnahme eines Taxis 4,40 EUR, in der Zeit von 22-6 Uhr sowie Sonn- und Feiertags 5,50 Euro je Fahrt (einschließlich der ersten Fortschalteinheiten).

*Aufschläge: Preis incl. Aufschlag ab 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen (maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Fahrt begonnen wird)

Preisstufen
TaxeLeistungPreiseAufschläge*
1Anfahrt
(Beginn ab (Tei-)Ortstafel am Ortsausgang der Betriebssitzgemeinde*)
1,40 €/km (0,10€ je angefangene 71,43 m)1,70 €/km (0,10€ je angefangene 58,82 m)
2Rundfahrt
Fahrt, bei der der Fahrgast an den Ausgangspunkt der Taxifahrt zurückkehrt oder bei der der Fahrgast außerhalb der Betriebssitzgemeinde aufgenommen wird und das Ziel der Fahrt in der Betriebssitzgemeinde ist.
1,80 €/km
(0,10 EUR je angefangene 55,56 m)
2,00 €/km
(0,10 EUR je angefangene 50,00 m)
3Zielfahrt
Fahrt, bei der der Fahrgast nicht an den Ausgangspunkt der Fahrt zurückkehrt.
bis 2 km
2,60 €/km
(0,10 EUR je angefangene 38,46 m)

über 2 km
2,50 €/km
(0,10 EUR je angefangene 40,00 m)
2,00 €/km
(0,10 EUR je angefangene 50,00 m)
4Wartezeit36,00 EUR / Stunde
(0,10 EUR/10,00 Sekunden)
Zuschlag für Großraumtaxen: Bei der ausdrücklichen Anforderung eines Großraumfahrzeuges ab 5 Personen beträgt der Zuschlag 9,00 € pro Fahrt.
*Die Betriebssitzgemeinde ist die jeweilige Kernstadt bzw. der jeweilige Teilort, an dem der Taxenunternehmer seinen Betriebssitz hat.

PDF Download: Mein Taxi – Droschkenordnung

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